Vollmacht für den Haustier-Sitter

Hund beim Tierarzt. (c) Tierarztpraxis Dr. von Kriegsheim

Urlaubszeit ist Reisezeit. Wer sein Haustier nicht mit in den Urlaub nehmen kann oder möchte, greift oft auf Familie, Freunde oder Bekannte als Haustier-Sitter zurück. Für den Fall, dass Ihr Tier, egal ob Hund oder Katze, während Ihrer Abwesenheit zum Tierarzt muss, empfehlen wir unbedingt Ihren Tier-Betreuer mit einer schriftlichen Vollmacht für Tierarztbesuche auszustatten. Denn ohne diese darf der Tierarzt nicht tätig werden. Auch sollte geklärt werden, was ggf. mit dem Leichnam des Tieres geschehen soll, falls es während ihrer Abwesenheit verstirbt.

Eine Vorlage für eine Vollmacht für den Haustier-Sitter finden Sie in unserem Download-Bereich.

Übrigens haftet in privaten Betreuungsverhältnissen grundsätzlich immer der Tierhalter, auch wenn dieser nicht anwesend ist. Bei Schäden greift dann die hoffentlich vorhandene Haftpflichtversicherung des Besitzers.

Veröffentlicht von Dr. Ada von Kriegsheim

Doktor der Tiermedizin mit der Zusatzbezeichung Homöopathie.

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