EU-Heimtierausweis für den Urlaub

EU-Heimtierausweis (c)stock-adobe

Urlaubszeit ist Reisezeit. Wer mit seinem Haustier in den Urlaub fahren möchte, sollte sich vorab über die Notwendigkeit eines EU-Heimtierausweises informieren um unliebsame Überraschungen beim Grenzübertritt zu vermeiden. Wir geben einen Überblick.

Dann benötigt Ihr Tier einen EU-Heimtierausweis

Der EU-Heimtierausweis ist für Sie als Tierhalterin bzw. Tierhalter immer dann verpflichtend, wenn Sie mit Hund, Katze oder Frettchen von einem Mitgliedstaat der EU in ein anderes EU- oder Nicht-EU-Land (z. B. Malta, Norwegen, Schweiz) reisen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie für längere Zeit in den Urlaub fahren, oder nur kurz die Grenze zum Einkaufen ins Nachbarland übertreten. Bitte bedenken Sie, dass Sie den EU-Heimtierausweis nicht nur bei der Ausreise aus Deutschland, sondern natürlich auch bei der Einreise benötigen. Das kann insbesondere dann relevant werden, wenn Sie ein Tier aus dem Ausland „importieren“.

Die EU-Verordnung Nr. 576/2013

  • Pro Person dürfen im Reiseverkehr höchstens 5 Heimtiere (Hunde, Katzen, Frettchen) mitgeführt werden
  • Das Tier darf nicht dazu bestimmt sein, den Besitzer zu wechseln
  • Das Tier muss mittels Tätowierung oder Mikrochip identifizierbar und die Kennzeichnungs-Nummer im Pass eingetragen sein. (Seit dem 3. Juli 2011 ist für neu gekennzeichnete Tiere der Microchip verpflichtend)
  • Das Tier muss über einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut verfügen

In den EU-Mitgliedstaaten Irland, Malta und Finnland gelten zudem verschärfte Anforderungen über antiparasitäre Behandlungen, insbesondere Echinokokken (Bandwürmer).

Diese Haustiere benötigen einen EU-Heimtierausweis

Zu beachten gilt, dass nicht jedes Tier einen EU-Heimtierausweis benötigt. Dieser wird laut Verordnung nämlich nur für alle Hunde- und Katzenrassen und auch Frettchen verlangt. Und das auch nur, wenn Sie EU-Grenzen überschreiten. Für Reisen innerhalb Deutschlands ist der EU-Heimtierausweis nicht verpflichtend. Besitzen Sie hingegen einen Vogel oder möchten mit Ihrem Kaninchen, Meerschweinchen oder Ihrer Schildkröte verreisen, können Sie das auch einfach so tun. Hier besteht keine Pflicht zum Mitführen eines EU-Passes.

Sprechen Sie frühzeitig mit uns

Um Frust beim Tierarzt oder spätestens an der Grenze zu vermeiden, sprechen Sie uns gerne frühzeitig an. Denn wenn Sie für eine Reise einen EU-Heimtierausweis benötigen, sollten Sie ausreichend Zeit einplanen. Da der Impfschutz bei z.B. bei Tollwut erst nach 21 Tagen wirksam ist, ist auch der geplante Grenzübertritt frühestens dann möglich.

Dieser Beitrag erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Bitte erkundigen Sie sich im Zweifel beim zuständigen Konsulat über die Reisebedingungen für Ihr Tier.

Quelle: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat

Veröffentlicht von Dr. Ada von Kriegsheim

Doktor der Tiermedizin mit der Zusatzbezeichung Homöopathie.

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